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   VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09   

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VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09 (https://dejure.org/2010,27906)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24.08.2010 - 5 L 333/09 (https://dejure.org/2010,27906)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. August 2010 - 5 L 333/09 (https://dejure.org/2010,27906)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    (so BVerwGE 89, 69 zitiert nach juris Rdnr. 40).
  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40019

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Solche Belange können im Allgemeinen nicht im Klagewege oder im Eilrechtsschutz geltend gemacht werden, da jeder Kläger/Antragsteller nur die angemessene Berücksichtigung der eigenen privaten Belange und nicht auch die Berücksichtigung der Belange anderer Kläger/Antragsteller oder öffentlicher Belange verlangen kann, auch wenn die Festlegungen des Regionalplans - so wie hier - Verbindlichkeit erlangt haben (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2002, Az. 20 A 01.40019, BayVBl 2003, 692 zitiert nach juris 222).
  • VGH Bayern, 23.06.2003 - 7 CE 03.1294

    Benützung der Universitätsbibliothek, Hausverbot wegen ungebührlichen Verhaltens,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Solche Belange können im Allgemeinen nicht im Klagewege oder im Eilrechtsschutz geltend gemacht werden, da jeder Kläger/Antragsteller nur die angemessene Berücksichtigung der eigenen privaten Belange und nicht auch die Berücksichtigung der Belange anderer Kläger/Antragsteller oder öffentlicher Belange verlangen kann, auch wenn die Festlegungen des Regionalplans - so wie hier - Verbindlichkeit erlangt haben (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2002, Az. 20 A 01.40019, BayVBl 2003, 692 zitiert nach juris 222).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 53.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Ansiedlung mehrerer Betreiber von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Bereits dieses besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Genehmigungsbescheides überwiegt das Suspensivinteresse der Antragsteller (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 11 S 53.08 zitiert nach juris Rdnr. 6).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Ein Nachbar kann sich bei Vorhaben nach § 35 BauGB (nur) auf das in § 35 Abs. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme berufen (vg. grundlegend BVerwGE 52, 122 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Grundsätzlich kann auch die optische Wirkung, die ein Bauvorhaben - wie hier zwei WKA - auf bewohnte Nachbargrundstücke im (hier wohl "am") Außenbereich ausübt, im Einzelfall mit dem Gebot der Rücksichtnahme nicht zu vereinbaren sein (so OVG Münster in st. Rspr. vgl. z. B. Urteil vom 09. August 2006 - 8 A 3726/05 zitiert nach juris Rdnr. 63 ff. bestätigt durch BVerwG, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 374).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Dieser Vorschrift kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Funktion einer allgemein nachbarschützenden Norm zu (vgl. insbesondere BVerwG, NVwZ 1994, 686; Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Nachbarn einen Abwehranspruch (nur) gegen solche Anlagen, die die Schutzpflicht nicht erfüllen; der Vorsorgegrundsatz ist im Regelfall nicht drittschützend, weil diese Regelung nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinem bestimmten Emittenten zuzuordnen sind (vgl. z. B. BVerwGE 119, 329 zitiert nach juris Rdnr. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (so die ständige Rspr. des OVG Berlin-Brandenburg vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 57.06 - NVwZ 2007, 848 f. zitiert nach juris Rdnr. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - 10 S 31.09

    Planübergreifender Nachbarschutz; allgemeines Wohngebiet/Kerngebiet; Errichtung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
    Sofern also eine Gemengelage vorliegt, kann deshalb der für das zum Wohnen dienende Gebiet geltende IRW auf einen geeigneten Zwischenwert erhöht werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 10 S 31.09 - zitiert nach juris Rdnr. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 11 S 32.07

    Ausnahmsweise Zulässigkeit von erneutem Vorbringen von Einwendungen im

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